Führerscheinauswahl

Grundsätzliches zu den Fahrerlaubnisklassen:

Egal für welchen Führerschein Du Dich entscheidest, Du kannst immer 1/2 Jahr vor Deinem Geburtstag mit der Ausbildung beginnen, die Theoretische Prüfung ist drei Monate vorher möglich und die Praktische Prüfung kannst Du einen Monat vor Deinem Geburtstag machen. Der Ausbildungsumfang ist unterschiedlich. Dazu findest Du mehr in den Kategorien Auto und Motorrad.

 

Wenn Du Deinen ersten Führerschein hast, musst Du Dich in einer zweijährigen Probezeit bewähren. Es gelten nur die Klassen, mit einer vollwertigen Ausbildung, das heißt vollständige Theoretische Grundlagen und Fahrzeuge, mit denen Du auch auf der Autobahn fahren darfst.



Fahrerlaubnis Klasse B - BF17 - Autoführerschein

Fahrerlaubnis Klasse B / BF17   (PKW/Auto)

Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre als Begleitetes Fahren.

 

Damit darfst Du PKW und leichte LKW bis zu 3,5 Tonnen (t) zulässige Gesamtmasse (zGM, Angaben in den Fahrzeugpapieren) fahren, also vom kleinen Fiat bis zum Wohnmobil alles was zur Ladungs- und Personenbeförderung bis zu 8 Personen excl. Dir als Fahrer gedacht ist. Bis zu 750 kg zGM schwere Anhänger darfst Du immer hinhängen und auch schwerere, wenn der gesamte Zug dann nicht schwerer als 3,5 t zGM wird. Außerdem beinhaltet Klasse B die Klassen L, ab 21 Jahren innerhalb von Deutschland Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Reifen (Trike etc.) und AM. Du darfst also damit 50er Roller (natürlich ohne Begleitung) und Traktor bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Mehr zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren findest Du hier.

schlüsselzahl B 78 (automatik)

Alles gleich wie bei B, nur ohne Kupplung und nur mit Automatikfahrzeugen in der Ausbildung. Nach der Prüfung dürfen allerdings auch nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.

schlüsselzahl B 197 (automatik-schaltung gemischt)

Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Klasse B. Abweichend wird sowohl der Hauptteil der Ausbildungsfahrten, als auch die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gefahren. Innerhalb der Ausbildungsfahrten werden 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltfahrzeug eingebaut. Diese stellen innerhalb der Stufenausbildung keinen Mehraufwand dar, da die darin gefahrenen Ausbildungsinhalten auch bei der Klasse B geleistet werden müssen. Sie dienen der Befähigung zum Fahren mit Schaltfahrzeugen ohne Einschränkung. Nach bestandener Prüfung mit Automatik, erhält der Absolvent eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B. Der Eintrag der national gültigen Schlüsselzahl hat nur eine Bedeutung bei Erweiterungsprüfungen.

schlüsselzahl B 196 (125er roller/motorräder)

Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre Inhaber der B-Fahrerlaubnis

 

Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Inhaber einer B-Fahrerlaubnis, also PKW-Führerschein alle Fahrzeuge der Klasse A1 (siehe oben) fahren. Vorraussetzung ist die Fahrerschulung in einer Fahrschule mit 4 entsprechenden Theorieunterrichte zu je 90 min und 5 Praktischen Unterrichten zu je 90 Minuten. Mit der Bestätigung der Fahrschule könnt Ihr Euch die Schlüsselzahl bei der Klasse B eintragen lassen.

Aber ola, das ist keine echte Fahrerlaubnis! Soll heißen, Ihr könnt damit nicht in eine höhere Motorradklasse aufsteigen und dürft diese Fahrzeuge nur in deutschem Hoheitsgebiet fahren. Kein Italienausflug mit der Vespa!



Fahrerlaubnis Klasse BE - Anhängerführerschein

Fahrerlaubnis Klasse BE   (schwere Anhänger)

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre begleitet. Klasse B ist Voraussetzung.

 

Diese Klasse berechtigt zum Fahren mit Kombinationen bis zu 7t zGM. Dabei darf sowohl das Zugfahrzeug, als auch der Anhänger für sich 3,5 t zGM haben. Die erste Wahl für Fahrer, die mehr als Gartenabfälle zum Kontainer fahren wollen, z.B. Boots- oder Pferdeanhänger.

Schlüsselzahl B 96 (bieten wir nicht an)

Das ist eine Anhänger-Light-Version ohne Prüfung. Du machst eine Ausbildung in einer Fahrschule, bekommst dann die Schlüsselzahl zur Klasse B in Dein Kärtchen eingetragen und darfst Züge fahren, mit insgesamt 4.250 zGM, egal wie die Gewichtsverteilung zwischen Zugmaschine und Anhänger ist. Nicht wirklich eine Steigerung zu B, deshalb auch nicht unsere Empfehlung für Fahrer die wirklich Anhänger nutzen wollen.



Fahrerlaubnis Klasse AM - Rollerführerschein

Fahrerlaubnis Klasse AM   (50er Roller)

Mindestalter: 15 Jahre

 

Mit dem darfst Du Roller und Motorräder, Automatik oder Schaltung, bis 50 ccm und 45 (50/60 in Ausnahmen) km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Die Ausbildung erfolgt auf einem Automatikroller.

 

Vorteil zur Klasse A1:  Günstiger, weil nicht so viele Stunden vorgeschrieben sind. Nachteil:  Man hätte ihn mit der Klasse B sowieso gekriegt und er zählt nicht als vollwertiger Motorradführerschein zum Aufstieg.  Wer schneller unterwegs sein möchte, ist besser mit A 1 bedient.



Fahrerlaubnis Klasse A1 - Führerschein 125er

Fahrerlaubnis Klasse A 1   (125er Motorräder)

Mindestalter: 16 Jahre.

 

Damit darfst Du Motorräder und Roller bis 125 ccm, 11 kw (15 PS) fahren, bei einem Leistungsgewicht 0,1 kw/kg, und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Reifen bis 15 kw, da rein fällt auch der Ellenator, solltest Du Dir unbedingt mal ansehen!

 

Vorteil der Klasse A1: Er gilt als vollwertiger Motorradführerschein, Du darfst damit auch auf die Autobahn und nach zwei Jahren kannst Du ohne vorgeschriebene Fahrstunden, durch eine Praktische Aufstiegsprüfung zur nächst höheren Motorradklasse A2 erweitern. Dieser Führerschein wird schon als "Führerschein auf Probe" zu den zwei Jahren angerechnet.

Schlüsselzahl B 196

Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Inhaber einer B-Fahrerlaubnis, also PKW-Führerschein alle Fahrzeuge der Klasse A1 (siehe oben) fahren. Vorraussetzung ist, dass man mindestens 25 Jahre alt ist, 5 Jahre den B-Führerschein gehabt hat und in einer Fahrschule 4 entsprechende Theorieunterrichte zu je 90 min und 5 Praktische Unterrichte zu je 90 Minuten absolviert hat. Mit der Bestätigung der Fahrschule könnt Ihr Euch die Schlüsselzahl bei der Klasse B eintragen lassen.

Aber ola, das ist keine echte Fahrerlaubnis! Soll heißen, Ihr könnt damit nicht in eine höhere Motorradklasse aufsteigen und dürft diese Fahrzeuge nur in deutschem Hoheitsgebiet fahren. Kein Italienausflug mit der Vespa!



Fahrerlaubnisklasse A2 - Motorradführerschein

Fahrerlaubnis Klasse A 2   (Motorräder bis 48 PS)

Mindestalter: 18 Jahre

 

Mit dem darfst Du alle Klasse-AM/A1-Fahrzeuge und Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren. Bist Du schon zwei Jahre im Besitz des Klasse A1 musst Du nur eine Praktische Aufstiegsprüfung machen ohne Ausbildungsverplichtung. Ist auch Interessant für Führerscheininhaber, die Ihren Autoführerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben. Damals war der A1 beim PKW beinhaltet und somit kann A2 als Aufstiegsprüfung erworben werden. Nach 2 Jahren kannst du mit einer weiteren Praktischen Prüfung in die offene Klasse A aufsteigen



Fahrerlaubnis A - großer Motorradführerschein

Fahrerlaubnis Klasse A   (Motorräder offen)

Mindestalter: Als Direkteinstieg 24 Jahre, als Aufstieg von A2 20 Jahre

 

Damit darfst Du alles fahren, was die Motorradindustrie hergibt. Ausbildung und Prüfung erfolgt auf einem Motorrad mit mehr als 60 PS ohne Gewichtsminimum. Bei Vorbesitz Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten, theoretische Ausbildung und Prüfung ist vorgeschrieben. Bist Du schon 2 Jahre im Besitz des Klasse A2 brauchts nur eine Praktische Aufstiegsprüfung.



Mofa-Führerschein

Mofa (derzeit bei uns nicht möglich)

Mindesalter: 15 Jahre

 

Das ist keine Fahrerlaubnisklasse im herkömmlichen Sinn, Du bekommst keinen Führerschein. Nach einer vorgeschriebenen Ausbildung in der Fahrschule und einer bestandenen Theoretischen Prüfung beim TÜV erhältst Du eine "Prüfbescheinigung" . Fahren darfst Du damit Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), sogenannten Leichtmofas (maximal 30 ccm Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), sowie Elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.



Überblick Fahrerlaubnisklassen

Alle Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Wenn Du noch mehr wissen willst, als die Klassen, die wir ausbilden, klicke auf das Bild und Du kommst direkt zum Bundesministerium für Verkehr zu deren Ausführungen aller Klassen.



Fahrschule Füllgraf

Kunigundendamm 31

96050  Bamberg

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Telefon geht natürlich auch, nur während Fahrstunden können wir kaum ans Telefon, deshalb auch hier: Email geht immer :-)

 

Telefon: 0175 / 71 90 855