BF17 - Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Begleitetes Fahren mit 17

Das Begleitete Fahren begann 2004 als Modellversuch und ist seit 2010 als erfolgreich bestätigt. Erfolgreich bedeutet dabei, dass die Unfallzahlen von Fahranfängern zurück gegangen sind. Also eine wirklich gute Sache!

 

Statt mit 18 Jahren, darf bereits mit 17 Jahren Auto gefahren werden. Das gilt übrigens auch für die Anhängerklasse BE. Ausbildung und Prüfungen sind identisch mit Klasse B/BE ab 18 Jahren. Unterschied: Bis zum 18 Geburtstag darf nur mit eingetragenen Begleitpersonen gefahren werden. 50er Roller darf selbstverständlich ohne Begleitperson gefahren werden.

 

Die Idee dazu ist, dass der Fahranfänger immer jemaden zur mentalen Unterstützung bei sich hat. Damit ist die Aufgabe einer Begleitperson schon erledigt, sie darf nicht eingreifen und soll nur mit Rat zur Seite stehen, wenn der Fahrer das wünscht. Das ist nicht immer einfach für die Begleitperson. Wenn es zu nervenaufreibend werden sollte, empfehlen wir, einfach auf der Rückbank Platz zu nehmen und sich chauffieren zu lassen. Das ist erlaubt und oftmals viel entspannter für Beide. Der Fahranfänger kann eigenverantwortlich fahren, das hat er in seiner Prüfung gezeigt, er soll nur mehr Sicherheit durch einen routinierten Mitfahrer bekommen.

 

Begleitpersonen müssen 30 Jahre sein, 5 Jahre den Führerschein Klasse B besitzen und dürfen höchsten 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei eingetragen haben. Es muss mindestens eine Begleitperson geben, nach oben keine Grenzen. Weitere Begleitpersonen können auch nachträglich bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

 

Statt eines Kärtchens gibt es eine rosa Prüfungsbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Begleitpersonen müssen natürlich auch Ihren Führerschein bei den Fahrten mitführen. Mit der Prüfbescheinigung darf bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag unbegleitet gefahren werden. Ab dem Geburtstag kann in der Regel das Führerscheinkärtchen bei der jeweiligen Führerscheinstelle abgeholt werden.

Wird mit einem Fahrzeug begleitet gefahren, muss die Versicherung informiert werden. Da das Modell so gute Erfolge erzielt hat, macht sich das bei den meisten Versicherungen kaum bemerkbar. Dagegen kann später Geld gespart werden. Die meisten Anbieter versichern Fahranfängern, die an diesem Projekt teil genommen haben, in deutlich niedrigeren Schadensfreiheitsklassen, als Direkteinsteiger.

 

Für Begleitpersonen gilt bei Begleitfahrten die 0,5 Promillegrenze bei Alkoholgenuss, für den Fahranfänger gilt bis zum 21. LJ 0,0 Promille Alkohol im Blut.

 

Derzeit darf außer in Deutschland nur in Österreich mit der Prüfbescheinigung begleitet gefahren werden. Vor Auslandfahrten kann man sich z.B. beim ADAC über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren.


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Telefon geht natürlich auch, nur während Fahrstunden können wir kaum ans Telefon, deshalb auch hier: Email geht immer :-)

 

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